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   OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06   

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OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06 (https://dejure.org/2006,6881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2006 - 4 U 268/06 (https://dejure.org/2006,6881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2006 - 4 U 268/06 (https://dejure.org/2006,6881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Markenparfüms bei ebay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrieb von Markenprodukten von Luxuskosmetika über ausgewählte Absatzstellen; Angebot und Verkauf von Lancaster-Produkten über das Internet; Unterlassung der Ansprache von Parfümerien und anderen Absatzstätten im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 8 Abs. 3
    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem Hersteller von Luxuskosmetika und dem Betreiber eines Online-Marktplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eBay

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eBay

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 380
  • GRUR-RR 2007, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    (1) Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen - den Mitbewerber - beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler; GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; GRUR 2005, 520 f. - optimale Interessenvertretung; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 59; jew. m.w.N.).

    46 bbb) Auch ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis, das im Interesse eines wirksamen Individualschutzes vor unlauterem Wettbewerb genügt (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; Köhler, a.a.O., § 2 Rdnr. 59), besteht zwischen der Beklagten einerseits und der Klägerin zu 2) sowie den weiteren Mitgliedern des Klägers zu 1) andererseits nicht.

    Entscheidend ist, dass die Unternehmen jedenfalls mittelbar gleichartige Waren innerhalb derselben Abnehmer-/Endverbraucherkreise abzusetzen versuchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH, GRUR 1988, 826 f. - Entfernung von Kontrollnummern II; GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 1999, 1122 f. - EG-Neuwagen I; GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; Keller, a.a.O., § 2 Rdnr. 25; jew. m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    (1) Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen - den Mitbewerber - beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler; GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; GRUR 2005, 520 f. - optimale Interessenvertretung; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 59; jew. m.w.N.).

    Ferner kann ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis auch dann angenommen werden, wenn ein Unternehmer ein Produkt auf einem Markt absetzt, der mit einem anderen Markt gekoppelt ist (BGH, GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; Köhler, a.a.O., § 2 Rdnr. 59).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    (1) Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen - den Mitbewerber - beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler; GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; GRUR 2005, 520 f. - optimale Interessenvertretung; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 59; jew. m.w.N.).

    Ausgangspunkt ist dabei die Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens (BGH, WRP 1998, 42, 45 - unbestimmter Unterlassungsantrag; WRP 2000, 517 f. - Orientteppichmuster; GRUR 2001, 260 f. - Vielfachabmahner; Köhler, aaO, § 2 Rdnr. 63).

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    Wenn es um die Förderung fremden Wettbewerbs geht, muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH, GRUR 1990, 611 ff. - Werbung im Programm; GRUR 1990, 375 f. - Steuersparmodell; GRUR 1997, 907 f. - Emil-Grünbär-Club; GRUR 1997, 909 - Branchenbuch-Nomenklatur; Köhler, aaO, § 2 Rdnr. 72; Keller, aaO, § 2 Rdnr. 24).

    Dabei muss zwischen den Vorteilen, die der Inanspruchgenommene für das Unternehmen des Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die der - als unmittelbar Betroffener klagende - Mitbewerber durch dieses Verhalten erleidet, eine Wechselbeziehung und damit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Dritten und dem klagenden Mitbewerber bestehen (BGH, GRUR 1997, 907 f. - Emil-Grünbär-Club).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    Für die sachliche Marktabgrenzung kommt es nach dem im Kartellrecht maßgeblichen sogenannten Bedarfsmarktkonzept darauf an, ob sich die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen nach ihren Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass sie der verständige Nachfrager als austauschbar ansieht (BGH, GRUR 2002, 828 f. - Lottoschein; Köhler, a.a.O., § 2 Rdnr. 64 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    Ausgangspunkt ist dabei die Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens (BGH, WRP 1998, 42, 45 - unbestimmter Unterlassungsantrag; WRP 2000, 517 f. - Orientteppichmuster; GRUR 2001, 260 f. - Vielfachabmahner; Köhler, aaO, § 2 Rdnr. 63).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    Eine konkrete Beeinträchtigungsmöglichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Beteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sind (BGH, GRUR 2001, 78 - falsche Herstellerpreisempfehlung; Keller, aaO, § 2 Rdnr. 22) oder sich dort zumindest betätigen wollen (Köhler, a.a.O., § 2 Rdnr. 63).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    (1) Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen - den Mitbewerber - beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler; GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; GRUR 2005, 520 f. - optimale Interessenvertretung; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 59; jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    (1) Geht es um den Absatzwettbewerb, so ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen - den Mitbewerber - beeinträchtigen, d.h. ihn in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler; GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2004, 877 f. - Werbeblocker; GRUR 2005, 520 f. - optimale Interessenvertretung; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 59; jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06
    Schließlich geht es auch nicht um die Bewerbung untereinander austauschbarer Konsumgüter, wodurch - wie etwa in dem Fall "Blumen statt Onko-Kaffee" (BGH, GRUR 1972, 553) - ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis begründet werden kann.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Ob der vorliegende Fall dabei - wie das Berufungsgericht angenommen hat - dem eines Online-Marktplatzes gleicht, und ob dessen Betreiber ebenfalls in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit den Konkurrenten derjenigen Unternehmen steht, die dort substituierbare Waren anbieten (vgl. dazu OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ff.; offengelassen BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZR 150/06, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Die Begründung der Anspruchsberechtigung findet ihren inneren Grund hier insbesondere darin, dass stets das zu beurteilende Wettbewerbsverhalten den Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Mitbewerbereigenschaft eines Unternehmens bildet (vgl. OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380, 381; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 474; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 94, 96).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der

    Die von der Beklagten angeführte gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (GRUR-RR 2006, 380) ist damit jedenfalls überholt.
  • LG Essen, 26.03.2009 - 4 O 69/09

    Schalke04 darf über das Internet erworbene Karten nicht sperren

    Dabei ist es unerheblich, ob der Kundenkreis sowie das Angebot von Waren und Dienstleistungen sich völlig oder nur teilweise deckt (OLG Koblenz GRUR-RR 2006, 380 ff; LG Kassel, U vom 7.11.08 - 12 O 4157/07).

    Wenn es um die Förderung fremden Wettbewerbs geht, muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH GRUR 1990, 611 ff; GRUR 1990, 375 f,; OLG Koblenz GRUR-RR 2006, 380 ff. Dabei gilt auch insoweit, dass zwischen den Vorteilen, die der Inanspruchgenommene für das Unternehmen des Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die der - als unmittelbar Betroffene klagende - Mitbewerber durch dieses Verhalten erleidet, eine Wechselbeziehung und damit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Dritten und dem klagenden Mitbewerber besteht (BGH GRUR 1997, 907 f,- Emil-.Grünbär-Club).

  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 232/21

    Irreführung durch bezahlte Kundenrezensionen auf Verkaufsplattform

    Die Antragsgegnerinnen meinen, auch die Antragsgegnerin zu 2) stehe nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragstellerin und berufen sich auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 8.8.2006 (4 U 268/06).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer

    Die Wettbewerbshandlung besteht in dem - nach objektivem Verständnis gegebenen - Versuch des Absetzens von Waren in einem bestimmten Abnehmerkreis und nicht im tatsächlichen Verkauf (vgl. auch OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380, 381).

    Entscheidend ist hierfür, dass sowohl die Klägerin als auch der Beklagte versuchen, Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen (vgl. Köhler, aaO., § 2 UWG Rdn. 59; OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ).

  • LG Hamburg, 09.03.2011 - 315 O 489/10

    Online-Tickets für Take That Tour 2011 - Landgericht Hamburg stoppt gewerblichen

    Wenn es um eine solche Förderung fremden Wettbewerbs geht, muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH GRUR 1990, 611ff; OLG Koblenz GRUR-RR 2006, 380ff).
  • LG Essen, 23.06.2008 - 4 O 153/08
    Ferner wurde dies auch bereits bejaht für den Hersteller eines Fensteraufsatzes und den Vertreiber von Fenstern, weil der Vertreiber sich öffentlich negativ über die Fensteraufsätze geäußert hatte, da beide Parteien gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchten (so BGH "Vorsatz-Fensterflügel", Urteil v. 20.02.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986 Seite 618 ff; OLG Koblenz, Urteill v. 08.08.2006 - 4 U 268/06, GRUR-RR 2006 Seite 380 ff (nicht rechtskräftig)).
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